Blaichach muss 100 000  Euro für Unterbringung von Giftschlangen bezahlen

Blaichach muss 100 000 Euro Kosten für die Sicherstellung von neun Giftschlangen übernehmen. Gericht erklärt sofortige Beschlagnahme für rechtswidrig. Haltungsverbot bleibt bestehen.

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