Das Berliner Kammergericht urteilt, dass Gasag unrechtmäßig höhere Gas-Preise für Neukunden in der Grundversorgung verlangt hat. Verbraucher können bei rechtskräftigem Urteil Geld zurückfordern. Hunderte Verbraucher könnten betroffen sein.
Stress, Zeitdruck: Beschäftigte melden sich immer öfter krank
- heute, 09:41
- morgenpost.de
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