Zwölf Jahre Haft wegen Mordes an Lebensgefährten

Das Landgericht Landshut sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, weil die Angeklagte ihren 73 Jahre alten Partner in den Rücken gestochen hat. Sie muss zwölf Jahre in Haft.

Keine Kommentare

Lesen Sie auch