Das Amtsgericht stellt fest: Ein Anbieter handelte ohne Genehmigung gewerblich, auch wenn er für seinen Service kein Geld verlangte.
Aufruhr in Köln: Antikriegsbündnis blockiert Gebäude der Bundeswehr
- heute, 08:15
- tag24.de
- 0

Das Amtsgericht stellt fest: Ein Anbieter handelte ohne Genehmigung gewerblich, auch wenn er für seinen Service kein Geld verlangte.
Keine Kommentare