Das Landgericht München hob das Urteil gegen AfD-Europaabgeordneten Bystron wegen angeblichem Hitlergruß in einer Fotomontage auf. Das Gericht stellte fest, dass keine strafbare Handlung vorlag, obwohl die Collage als geschmacklos bewertet wurde.
„Hitlergruß“-Collage? AfD-Mann Bystron freigesprochen
- 07.05.2026, 14:53
- sueddeutsche.de
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